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Entwaldungsverordnung

Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt Erstinverkehrbringer vor neue Herausforderungen. 
Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist dies die nächste große Aufgabe, die die Lieferkette unter Umwelt- und Sozialgesichtspunkten reguliert. In diesem Bereich können Sie den aktuellen Stand einsehen.

 

Zu den passenden Rechtsbeiträgen

 

Zur Aufzeichnung des EUDR Webinars "aktuelle rechtliche Einschätzung vom 04.11.2025"

Was ist die Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte entwaldungsfrei sind und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben der Erzeugerländer produziert wurden. Sie wurde am 29. Juni 2023 verabschiedet und verpflichtet Unternehmen dazu, vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) abzugeben, die Rückverfolgbarkeit bis zur Produktionsfläche gewährleistet.

Betroffen sind insbesondere die Rohstoffe Kaffee, Kakao, Holz, Rinder, Kautschuk, Soja und Palmöl sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung. Produkte gelten nur dann als EUDR-konform, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei sind und nicht von Flächen stammen, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden.

Ursprünglich sollte die Verordnung bereits Ende 2024 angewendet werden. Es wurde jedoch, wie oben stehend beschrieben, eine Verschiebung des Anwendungsbeginns beschlossen. 

Dies soll Unternehmen mehr Zeit geben, Systeme und Lieferketten an die umfangreichen neuen Vorgaben anzupassen.

Das Ziel der EUDR bleibt unverändert: Schutz der weltweiten Wälder, die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Förderung nachhaltiger Lieferketten innerhalb der EU.

Welche Rohstoffe oder Folgeprodukte sind betroffen?

Relevante Rohstoffe

Die Verordnung umfasst aktuell die unten aufgeführten Rohstoffe. Diese Liste wird regelmäßig geprüft und bei Bedarf überarbeitet, um verändernde Muster zu berücksichtigen.

Ölpalme, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk 

Relevante Folgeprodukte

Außerdem sind Produkte betroffen, die diese Rohstoffe enthalten oder Tiere, die mit diesen Rohstoffen gefüttert wurden. Hierzu einige Beispiele:

  • Rinder: lebende Tiere, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder
  • Kakao: rohe oder geröstete Kakaobohnen, Kakaomasse, Kakaobutter, Schokolade
  • Ölpalme: Palmöl, Palmkernöl
  • Kautschuk: Reifen aus Kautschuk, Kleidung und Bekleidungszubehör für alle Zwecke aus Weichkautschuk (z. B. Handschuhe)
  • Holz: Holzkohle, Möbel, Papier
Bild auf einem Feld, eine Dame hält dabei Getreide in der Hand