PDF Header
Titelbild der Seite Entwaldungsverordnung

Entwaldungsverordnung

Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt Erstinverkehrbringer vor neue Herausforderungen. 
Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist dies die nächste große Aufgabe, die die Lieferkette unter Umwelt- und Sozialgesichtspunkten reguliert. In diesem Bereich können Sie den aktuellen Stand einsehen.

 

Zu den passenden Rechtsbeiträgen

 

Entwaldungsfrei sind Erzeugnisse, die auf Flächen produziert werden, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden bzw. für die keine Waldschädigung nach dem 31.12.2020 stattgefunden hat.

Welche Rohstoffe oder Folgeprodukte sind betroffen?

Relevante Rohstoffe

Die Verordnung umfasst aktuell die unten aufgeführten Rohstoffe. Diese Liste wird regelmäßig geprüft und bei Bedarf überarbeitet, um verändernde Muster zu berücksichtigen.

Ölpalme, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk 

Relevante Folgeprodukte

Außerdem sind Produkte betroffen, die diese Rohstoffe enthalten oder Tiere, die mit diesen Rohstoffen gefüttert wurden. Hierzu einige Beispiele:

  • Rinder: lebende Tiere, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder
  • Kakao: rohe oder geröstete Kakaobohnen, Kakaomasse, Kakaobutter, Schokolade
  • Ölpalme: Palmöl, Palmkernöl
  • Kautschuk: Reifen aus Kautschuk, Kleidung und Bekleidungszubehör für alle Zwecke aus Weichkautschuk (z. B. Handschuhe)
  • Holz: Holzkohle, Möbel, Papier
Bild auf einem Feld, eine Dame hält dabei Getreide in der Hand