Batteriebündelung
In Deutschland gilt bei der Batterieentsorgung das Verursacherprinzip. Inverkehrbringer von Gerätebatterien müssen eine bundesweite Rücknahme über den Anschluss an ein Rücknahme-System gewährleisten.
Durch unsere Mengenbündelung ergibt sich eine bessere Verhandlungsgrundlage mit den Anbietern von Rücknahme-Systemen.
Betroffene Lieferanten
Mit der Einführung der Batterierichtlinie und des deutschen Batteriegesetzes wurden das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren erstmals EU-weit einheitlich geregelt. Das Verursacherprinzip im Bereich des Batterierecyclings wurde weiter vorangetrieben. Inverkehrbringer von Geräten, die Batterien enthalten, müssen bestimmte Verpflichtungen erfüllen, bevor sie ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten dürfen. Dazu gehören die Registrierung im EAR-Register, die Sicherstellung bestimmter Produkteigenschaften und -kennzeichnungen, die Einrichtung einer geeigneten Rücknahmelösung sowie die Sicherstellung der ordnungsgemässen Entsorgung von Altbatterien.
Das Batteriegesetz (BattG) betrifft also nicht nur Inverkehrbringer von Batterien, sondern auch diejenigen, die Produkte in Verkehr bringen, in denen Batterien mitgeliefert werden. Nebenstehend sind einige Beispiele aus verschiedenen Warenbereichen für batteriebetriebene Artikel aufgeführt.
Ihre Vorteile
Verminderung des Arbeitsaufwands
Durch die Teilnahme an der Bündelung sparen Sie Zeit und können auf unsere Kompetenzen zugreifen.
Wissensvorsprung
Lassen Sie sich durch unsere Experten beraten, um zu allen Themen rund um das Batteriegesetz (BattG) auf dem Laufenden zu bleiben.
Gesetzeskonformität
Durch unseren vor verhandelten Rahmenvertrag sind Sie auf der sicheren Seite und die Vertragsgestaltung ist zum Vorteil der Teilnehmenden ausgelegt.
Kostensenkung
Sichern Sie sich durch unsere Rahmenverträge unabhängig von der eigenen Batteriemenge attraktive Konditionen.
Weitere Vorteile
In unserem Rahmenvertrag haben Sie eine befristete Vertragslaufzeit und somit keine einzuhaltenden Kündigungsfristen. Des Weiteren haben Sie eine ganzjährige Preisbindung und keine Systembeteiligungsgebühr.