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Glossar für Rechtsthemen

Im Bereich der Rechtsthemen werden Beiträge unterschiedlicher Kategorien zu diversen Rechtsvorschriften eingestellt. Um die Informationen verständlicher zu machen, finden Sie in diesem Glossar kompakte Erklärungen zu unseren Beitragskategorien. Zusätzlich enthält das Glossar kurze Erläuterungen zu unterschiedlichen Arten von Rechtsvorschriften.


zu den Rechtsthemen

Beitragskategorien

Infoschreiben

Infoschreiben fassen aktuelle, offiziell verabschiedete Veröffentlichungen von Rechtstexten, Beschlüssen, Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen kompakt zusammen. Auch über offizielle Berichtigungen solcher Veröffentlichungen wird berichtet. Infoschreiben weisen auf anstehende Fristen hin und erläutern bestehende Übergangsbestimmungen. Auf One Globe wird auf nationaler Ebene nur zu Rechtstexten auf Bundesebene berichtet. Die zugrundeliegenden Dokumente werden als PDF-Dateien zum Download oder als Link bereitgestellt.

Erinnerung

In einer Erinnerung wird darauf hingewiesen, dass in drei Monaten eine Frist abläuft, die bereits in einem Infoschreiben thematisiert worden ist.

Fachbeitrag

In einem Fachbeitrag wird ein bestimmtes Rechtsthema unabhängig von aktuellen Veröffentlichungen und anstehenden Fristen leicht verständlich zusammengefasst. Ein Fachbeitrag soll einen ersten Überblick über das thematisierte Rechtsgebiet schaffen. 

(Rechts-)Entwurf

Beiträge der Kategorie (Rechts-)Entwurf informieren über offiziell veröffentlichte Entwürfe von z. B. Verordnungen, Gesetzen und Richtlinien. Es handelt sich somit um Beiträge zu Rechtsänderungen, die noch nicht verabschiedet wurden und im Verlauf des Rechtsetzungsverfahrens noch angepasst werden können. Bei Verabschiedung des endgültigen Rechtstextes wird ein entsprechendes Infoschreiben veröffentlicht.

Auf One Globe wird ausschließlich über den ersten veröffentlichten Entwurf berichtet. Für den Zielmarkt Schweiz wird im Speziellen über die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens berichtet.

Timeline-Eintrag

Einträge in der Timeline informieren kompakt über anstehende Fristen sowie das Inkrafttreten oder den Geltungsbeginn von Rechtsakten. Sie fassen den Sachverhalt kurz zusammen und verlinken direkt auf das entsprechende Infoschreiben.

Timeline-Einträge werden für Fristen erstellt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Rechtsaktes sechs Monate in der Zukunft liegen.

Rechtsakte bzw. Veröffentlichungen und ihre Bedeutung - Europäische Union

Verordnung

Verordnungen haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU. Das bedeutet, dass die Verordnung in allen Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Ein Beispiel für eine EU-Verordnung ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV).

Richtlinie

Im Gegensatz zu Verordnungen sind Richtlinien nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb einer vorgegebenen Frist innerstaatlich umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass eine Richtlinie ihre Gültigkeit auf nationaler Ebene erst erhält, wenn die Mitgliedstaaten ein Gesetz bzw. eine Verordnung für die Umsetzung der Richtlinie erlassen. Anders als Beschlüsse haben Richtlinien allgemeine Geltung.

Wird eine europäische Richtlinie nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der festgesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt, kann sie unter Umständen unmittelbare Wirkung erhalten.

Ein Beispiel für eine bereits in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie ist die „Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung“, die mit den Konfitürenverordnungen in deutsches und österreichisches Recht umgesetzt wurden. 

Beschluss

Ein Beschluss ist ein Rechtsakt, der in allen Teilen verbindlich ist. Ein Beschluss, der an bestimmte Adressaten (ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten, ein oder mehrere Unternehmen bzw. einzelne Personen) gerichtet ist, ist nur für diese verbindlich.

Ein Beispiel für einen Beschluss ist z. B. der „Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2683 der Kommission mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Berechnung, die Überprüfung und die Übermittlung von Daten über den Gehalt an recyceltem Kunststoff in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff“.

Empfehlung

Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich. Sie haben keine Rechtsfolgen, können aber bei der Auslegung oder für die Inhalte des EU-Rechts Orientierung geben. 

Ein Beispiel für eine EU-Empfehlung ist die „Empfehlung (EU) 2022/495 der Kommission betreffend die Überwachung des Vorkommens von Furan und Alkylfuranen in Lebensmitteln“. 

Stellungnahme

In einer Stellungnahme äußern sich die Organe der EU unverbindlich zu einem Sachverhalt. Sie ist für die Adressaten daher weder rechtlich bindend noch verpflichtend. Sie können jedoch als Hilfestellung herangezogen werden und werden teilweise im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt. Stellungnahmen können von den Hauptorganen der EU (Kommission, Rat, Parlament) sowie vom Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss erstellt werden.

Ein Beispiel ist die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety - SCCS) zu Hydroxyapatit (nano) vom März 2023.

Bekanntmachung

Bekanntmachungen beinhalten keine grundsätzlich neuen Anforderungen, sondern einige Klarstellungen/Präzisierungen und sollen Behörden sowie Unternehmen als Hilfestellung dienen.

Ein Beispiel ist die „Bekanntmachung der Kommission über die Anwendung von Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011“.

Berichtigungen von Rechtsakten

Bereits veröffentlichte Rechtsakte können von nachträglichen Korrekturen in Form von Berichtigungen betroffen sein. Häufige Gründe für Berichtigungen sind formale Änderungen, Rechtschreibfehler, sprachliche Versehen (wie z. B. Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen).

Ein Beispiel für eine Berichtigung ist die Berichtigung ABl. L 2023/90176 der Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln vom 13.12.2023.  

Leitlinien/Leitfäden

Leitlinien sind nicht rechtsverbindliche Dokumente, mit denen die Umsetzung der europäischen Vorschriften erleichtert werden soll. Häufig sind dies Erläuterungen und sonstige Dokumente, die praktische und informelle Hinweise dazu geben sollen, wie bestimmte Vorschriften anzuwenden sind.

Ein in der Lebensmittelbranche häufig herangezogener Leitfaden ist zum Beispiel der „Leitfaden der zuständigen Behörde in Bezug auf die Festlegung von Toleranzen für auf dem Etikett angegebene Nährwerte“.

Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gliedert sich in Gerichtshof und Gericht (EuG). Der EuGH legt das EU-Recht aus und sorgt so dafür, dass es in allen EU-Ländern gleichermaßen angewendet wird. Er entscheidet auch über Rechtsstreitigkeiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen. Darüber hinaus kann der Gerichtshof in bestimmten Fällen für Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen tätig werden, wenn sie der Meinung sind, dass ein EU-Organ ihre Rechte verletzt hat.

Ein Beispiel für eine Rechtsprechung des EuGH ist z. B. die „Rechtssache C-195/14 zur Aufmachung des Tees Himbeer-Vanille-Abenteuer“.

Nationale Vorschriften (Deutschland, Österreich, Schweiz)

Gesetze und Verordnungen

Sowohl Gesetze als auch Verordnungen stellen verbindliche Rechtsvorschriften dar. Unterschiede bestehen im Rechtsetzungsverfahren, also wie und von wem die Rechtsvorschriften erlassen werden. Aber grundsätzlich wirken Verordnungen und Gesetze inhaltlich gleich. In der Regel sind Verordnungen dem Gesetz nachgeordnet und führen die gesetzlichen Bestimmungen aus, ergänzen und vervollständigen diese. 

Beispiele für Gesetze sind in Deutschland das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in Österreich das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und in der Schweiz das Lebensmittelgesetz (LMG).

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Diese sind keine regulären Rechtsnormen, da sie sich nicht an den Bürger richten, sondern nur die Verwaltung binden. Verwaltungsvorschriften werden von übergeordneten Verwaltungsstellen, zumeist Ministerien, erlassen. 

Ein Beispiel hierfür ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts“ (AVV Rüb). 

Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

In der Lebensmittelbranche sind insbesondere die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches von Relevanz. Diese Leitsätze sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Die Leitsätze können daher in Beurteilungen und Stellungnahmen als Auslegungshilfe, nicht aber als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Leitsätze haben den Charakter von objektivierten Sachverständigengutachten und werden durch Vertreter der Industrie, Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft und Verbrauchern gemeinsam erarbeitet. Sie geben die allgemeine Verkehrsauffassung über die Zusammensetzung und sonstige Beschaffenheit der Erzeugnisse wieder. Sie sind eine primäre Auslegungshilfe für die Beantwortung der Frage, ob ein Produkt im Sinne der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen irreführend ist. 

Ein Beispiel hierfür sind die Leitsätze für „Feine Backwaren“.

Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus)

Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG). Das Österreichische Lebensmittelbuch (ÖLMB) ist aus rechtlicher Sicht als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn. Ein Beispiel hierfür ist das Codexkapitel A 5 „Kennzeichnung, Aufmachung“.

Weisungen des BLV in der Schweiz

Weisungen sind verbindliche Anordnungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zur Aufsicht und Koordination des Lebensmittelgesetzes gegenüber den Vollzugsbehörden. Ein Beispiel hierfür ist die Weisung 2023/1 zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich.

Informationsschreiben des BLV in der Schweiz

Mit Informationsschreiben werden Empfehlungen und Mitteilungen des Standpunktes des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu Sachfragen veröffentlicht. Sie dienen auch der Information über die Auslegung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durch das BLV und die Kantonschemiker. Ein Beispiel hierfür ist das Informationsschreiben 2022/3 zur Kennzeichnung von Freilandhaltung von Eiern und Eiprodukten.

Richtlinien von Verbänden

Richtlinien, die durch die Wirtschaft erstellt werden, wie z.B. durch den Lebensmittelverband Deutschland, sind ebenso wie die Leitsätze eine wichtige Orientierungshilfe, wenn es darum geht, eine Verkehrsauffassung zu ermitteln. Wirtschaftsrichtlinien sind ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Sie sind allerdings als beachtliche gutachterliche Äußerungen über die bestehende Verkehrsanschauung der Lebensmittelwirtschaft anzusehen.

Ein Beispiel für solch eine Wirtschaftsrichtlinie ist die „Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen“. 

Quellen

Den Rechtsthemen zugrundeliegende Quellen

Wir recherchieren täglich auf offiziellen Webseiten der Gesetzgeber zu rechtlichen Änderungen auf EU-Ebene, in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz. 

Unsere Rechtsrecherche umfasst u. a. das Amtsblatt der EU, das deutsche Bundesgesetzblatt und das österreichische Bundesgesetzblatt. Ferner werden regelmäßig Gerichtsurteile des europäischen Gerichtshofs (EuGH) durchsucht. Darüber hinaus prüfen wir auf Seiten von Arbeitsgruppen offizieller Gremien, ob Leitfäden, Auslegungshilfen oder Stellungnahmen veröffentlicht wurden. Hierzu zählen z. B. die Stellungnahmen des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) oder des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS). Zudem überprüfen wir kontinuierlich die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie die Aktualität der Codexkapitel des österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus). 

Ebenso recherchieren wir regelmäßig auf offiziellen Webseiten der Gesetzgeber, ob neue Entwürfe zu geplanten Rechtsakten publiziert wurden.