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21.03.2025

BLV veröffentlicht Informationsschreiben zu Crossmarketing zwischen Säuglingsanfangs- und Folgenahrung

NEU

Laut schweizerischer Gesetzgebung ist Werbung für Säuglingsanfangsnahrung, die sich an Konsumentinnen und Konsumenten richtet, verboten. Folgenahrung, hingegen, die für Säuglinge ab sechs ...

Beitragsnummer: 4717