EUDR-Webinar: Aktuelle rechtliche Einschätzung zur EU-Entwaldungsverordnung
Am Dienstag, 04. November 2025 fand unser Webinar statt, in dem wir die neuesten rechtlichen Entwicklungen rund um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beleuchten.
Die EU-Kommission hat am 21.10.2025 einen Vorschlag zur fristgerechten Umsetzung der EUDR veröffentlicht. Diese Verordnung betrifft den Handel mit bestimmten Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen – und hat weitreichende Auswirkungen auf die Lieferketten und Compliance-Anforderungen.
Rechtsanwältin Dr. Julia Hörnig (Senior Associate bei Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG) gab eine juristisch fundierte Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen des Kommissionsvorschlags – soweit diese zum Zeitpunkt des Webinars bereits absehbar sind.
Zusammenfassung der Inhalte des Webinars
Julia Hörnig erläuterte den aktuellen Stand der EUDR und beschrieb die laufenden Gesetzgebungsverfahren sowie die Unsicherheiten bezüglich möglicher Änderungen.
Sie stellte klar, dass die EUDR seit dem 29. Juni 2023 in Kraft ist und nach einer Verschiebung im Dezember 2024 der Anwendungsbeginn für nicht-KMU Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 gilt.
Die aktuelle Diskussion um die EUDR basiert auf dem Vorschlag vom 21. Oktober 2025 von der Europäischen Kommission. Er ist noch nicht von allen EU-Institutionen verabschiedet und hat damit bisher keine Gültigkeit.
Der Vorschlag enthält, anders als noch im September 2025 angekündigt, keine weitere Verschiebung für nicht-KMU Unternehmen, sondern Änderungen in den Pflichten und eine Übergangszeit bis Ende Juni 2026. Für kleinere und Kleinstunternehmen enthält der Vorschlag eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. Dezember 2026.
Damit dieser Vorschlag wirksam wird, bedarf es Zustimmung aller drei Institutionen, das heißt der Europäischen Kommission, dem Rat (alle Mitgliedstaaten) und dem Europäischen Parlament. Die nächsten entscheidenden Sitzungen finden im November und Dezember 2025 statt. Die Zeit für Entscheidungen oder gar Diskussionen ist also äußerst knapp bemessen.
Frau Dr. Hörnig wies darauf hin, dass die Europäische Kommission an Notfallplänen arbeitet, falls die Änderungen nicht rechtzeitig verabschiedet werden, was dazu führen würde, dass die EUDR ohne weitere Anpassungen ab dem 30. Dezember 2025 gilt.
Dr. Julia Hörnig stellte zwei im Vorschlag neu eingeführte EUDR-Rollen vor: 1) „Nachgelagerte Marktteilnehmen“ unterscheiden sich vom bereits vorher bekannten primären Marktteilnehmer. 2) Kleinst- und kleine primäre Marktteilnehmer macht eine gesonderte Gruppe aus in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße und dem Herkunftsland. Sie erläuterte die jeweiligen Pflichten und Übergangsregelungen, wobei sie im Nachgang auch noch auf zahlreiche Detailfragen der Teilnehmenden einging.
(Primäre) Marktteilnehmer: „jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder exportiert, mit Ausnahme von nachgeschalteten Unternehmen“
Nachgeschaltete Marktteilnehmer „jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse, die unter Verwendung relevanter Erzeugnisse hergestellt wurden, in Verkehr bringt oder exportiert, wobei alle diese Erzeugnisse unter eine Sorgfaltserklärung oder eine vereinfachte Erklärung fallen“
Kleinst- und kleine primäre Marktteilnehmer "eine natürliche Person oder ein Kleinst- oder Kleinunternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform, das in einem Land mit geringem Risiko ansässig ist und im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder exportiert, die dieses Unternehmen selbst auf relevanten Grundstücken oder, im Falle von Rindern, in Betrieben angebaut, geerntet, gewonnen oder gezüchtet hat."
Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne der EU sind Unternehmen (Oder Gruppen) welche zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme bis 5 Mio €
Nettoumsatzerlöse bis 10 Mio €
durchschnittliche Zahl der während eines Geschäftsjahrens Beschäftigten bis 50 Personen
Siehe DIRECTIVE 2013/34/EU Artikel 3
Die Pflichten der primären Marktteilnehmer bleiben in dem Vorschlag der EU Kommission unverändert bestehen und greifen ab dem 30.12.2025.
Kleinere und Kleinstunternehmen, die als primäre Marktteilnehmer agieren, müssen lediglich eine einmalige, vereinfachte Erklärung an das Informationssystem übermitteln, sofern die relevanten Informationen bereits in bestehenden Datenbanken verfügbar sind.
Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen alle relevanten Referenznummern einsammeln und weitergeben, sind aber nicht mehr verpflichtet, eigene Sorgfaltserklärungen abzugeben; sie müssen jedoch bei begründeten Bedenken aktiv werden.
Im Anschluss zu dem Vortrag von Julia Hörnig wurden zahlreiche praktische Fragen zur Handhabung, Weitergabe und Aufbewahrung von Referenznummern sowie zur Organisation der Sorgfaltspflichten diskutiert. Unten stehend die Zusammenfassung der wichtigsten Themen in diesen Fragen:
Speicherung und Weitergabe von Referenznummern: Diese müssen von Händlern und nachgelagerten Marktteilnehmern fünf Jahre lang aufbewahrt und an B2B-Kunden weitergegeben werden; die Art der Aufbewahrung (digital oder analog) ist nicht vorgeschrieben, solange der Nachweis auf Anforderung erbracht werden kann.
Erstellung und Aggregation: Die Erstellung der Referenznummern kann chargen- oder produktbezogen erfolgen. Nachgelagerte Marktteilnehmer müssen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben und können daher auch keine Referenznummern im EU-Traces konsolidieren.
Export und Zollanmeldung: Beim Export in Nicht-EU-Länder müssen die erhaltenen Referenznummern in der Zollanmeldung angegeben werden, unabhängig davon, ob der Endkunde im Ausland von der EUDR betroffen ist; dies dient der Kontrolle durch die Zollbehörden.
Sonderfälle und FAQ: Für spezifische Fälle wie den Handel mit Rindfleisch oder die Organisation im Großhandel wurden Beispiele und Hinweise auf die FAQ der Europäischen Kommission gegeben, wobei auf nationale Unterschiede und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien hingewiesen wurde.